Der Wiederbeschaffungswert (oder Händler-Verkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben.
Zur Ermittlung dieses Wertes sind nachstehende Einflüsse maßgeblich: Neupreis, Erstzulassung, Sonderausstattung und Zubehör, Bereifung, sämtliche am Fahrzeug vorgenommene Änderungen, Marktgängigkeit u. Marktlage, Betriebsleistung, Erhaltungszustand, Einsatzart, Altschäden, notwendige Instandsetzungen, Minderwert.
Schatz
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