Im Rahmen der Instandsetzung eines unfallbeschädigten Fahrzeuges kann es unter besonderen Voraussetzungen zu einer Wertminderung kommen.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) hat der
Geschädigte im Rahmen der Schadensabwicklung einen Rechtsanspruch auf Wertminderung gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung, wenn die notwendigen Voraussetzungen zur
Wertminderung gegeben sind.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe des Entschädigungsbetrages ermittelt in der Regel der zuständige Kfz-Sachverständige.
Es wird hierbei unterschieden zwischen der technischen und der merkantilen Wertminderung.
Technische Wertminderung
Bei der technischen Wertminderung verringert sich der Wert des Objektes dadurch, daß eine ordnungsgemäße Instandsetzung aus technischer Sicht nicht realisierbar ist.
Für diese, nicht reparablen, bleibenden Schäden oder technische Mängel muss ein Ausgleich geschaffen werden.
Hier entscheidet der zuständige Sachverständige von Fall zu Fall individuell über den zu schaffenden Wertausgleich.
Im Bereich der modernen Unfallinstandsetzung, bei der nahezu alle Beschädigungen wiederhergestellt werden können, rückt die technische Wertminderung jedoch zunehmend in den Hintergrund.
Merkantile Wertminderung
Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um eine Schädigung dahingehend, dass der Wert des Objektes schon alleine aufgrund der Tatsache gemindert wird, dass eine Beschädigung vorgelegen
hatte.
Merkantile Wertminderung bedeutet beim KFZ-Schaden nichts anderes, als dass sich der Wert des Fahrzeuges am örtlichen Markt durch das Unfallereignis nach erfolgter Reparatur verringert hat.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Schäden an dem Fahrzeug aus technischer Sicht vollständig und ohne Folgen beseitigt wurden.
Hintergrund dieser Betrachtung ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, nur aufgrund der Tatsache, dass das eine unfallfrei und das andere vormals
unfallbeschädigt, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen.
Die Überprüfung zur Gegebenheit und der Höhe der Wertminderung übernimmt der für den Schadensfall zuständige Sachverständige.
Als Grundlage für die Berechnung gibt es mehrere Verfahren, die auch in der Rechtsprechung häufig zur Anwendung kommen
- Salzburger Formel
- Versicherungsverbandsformel
Schatz
KFZ-Sachverständigen GmbH
Altmannstraße 15
4645 Günau im Almtal
Mobil: +43 676 33 07 100
oder melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular