Als Restwert wird der realisierbare Erlös, der für das unfallbeschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann, bezeichnet.
Er wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt.
Die Restwertermittlung erfolgt unsererseits unter der Nutzung des europaweiten "Restwertcenters".
Dadurch wird gewährleitet, dass einerseits das Höchstgebot ermittelt wird und andererseits ein vertraglich verpflichteter Käufer zu gegen ist.
Schatz
KFZ-Sachverständigen GmbH
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